Verantwortlich:
Philipp Otto, Mainzerstr. 57, 12053 Berlin
Kontakt:
Mail: otto (at) irights (punkt) info
Urheberschutz und Nutzung
Alle originären Inhalte der Site ottosblog.de werden veröffentlicht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur mit Ihrem Wissen und Ihrer Einwilligung erhoben. Auf Antrag erhalten Sie unentgeltlich Auskunft zu den über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten. Wenden Sie sich dazu bitte an: otto (at) irights (punkt) info
Keine Haftung
Die Inhalte dieses Webprojektes wurden sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen erstellt. Aber für die hier dargebotenen Informationen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität, Qualität und Richtigkeit erhoben. Es kann keine Verantwortung für Schäden übernommen werden, die durch das Vertrauen auf die Inhalte dieser Website oder deren Gebrauch entstehen.
Schutzrechtsverletzung
Falls Sie vermuten, dass von dieser Website aus eines Ihrer Schutzrechte verletzt wird, teilen Sie das bitte umgehend per elektronischer Post mit, damit zügig Abhilfe geschafft werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen.













Zum Glück heisst er (der, die, das, ja wie nun?) blog oder Blog nicht neudeutsch Otto’s blog. Das beruhigt, weiss man so doch, dass es -selbst unter Juristen- noch einige wenige gibt, die die deutsche Orthografie korrekt gelernt haben und anwenden können.
Das Header-Bild ist sehr stimmungsvoll, und die Beiträge sind interessant. Aber: Verträgt sich ein Header-Bild, das unter CC BY-NC steht, eigentlich mit flattr? Wo endet NC – die ewige Frage …
Liebe Andrea,
Ich habe hier aber eine klare Antwort für mich gefunden. Solange ich hier sehr viel Zeit aufwende und relativ hohe Serverkosten für die Seite habe, sind die Flattr-Einnahmen hier eine kleine Aufwandsentschädigung und das ist alles non-commercial. Wobei die Aufwandsentschädigung wirklich noch sehr klein ist
Dazu aber demnächst mehr in einem Blog-Beitrag. Deine Frage habe ich zum Anlass genommen auch nochmal zusätzlich fachkundigen Rat einholen. Ein Kollege von CC Deutschland sagte mir, dass mein Fall zu 98 Prozent unter non-commercial fällt. Dem schließe ich mich doch an und das stützt meine Meinung. Die fehlenden 2 Prozent nehme ich mal als Grauzone. Donnerstag laufe ich Lessig über den Weg, ich kann ihn ja auch nochmal fragen. Wenn ich mich traue ihn mit so einer Frage zu belästigen…;-) Mal sehen.
in der Tat ist das eine ewige Frage
Ich freue mich sehr, dass dir die Beiträge gefallen. Mit der Zeit werden sie hoffentlich immer besser
Danke!
Besten Gruß
Philipp